Neue Zutrittsvoraussetzungen im WOFit Sportpark ab 04.12.2021
Im Zuge der neuen Corona-Verordnung ist Sport in geschlossenen Räumen ab 04.12.2021 nur noch mit 2G Plus möglich. Damit wird zusätzlich zum Geimpft- oder Genesenenstatus ein negativer Corona-Schnelltest zum Training erforderlich. Die Landesregierung hat allerdings einige Ausnahmen für Personen mit einer "aktuellen" Vollimmunisierung festgelegt.
Demnach sind von der Testpflicht befreit:
- Personen, die eine Booster-Impfung bekommen haben.
- Geimpfte, deren abgeschlossene Grundimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurückliegt.
- Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt.
Zudem bleiben die Ausnahmeregelungen für Schüler bis einschließlich 17 Jahren und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis + negativer Schnelltest erforderlich) bestehen.