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Neue Zutrittsvoraussetzungen im WOFit Sportpark ab 04.12.2021

Im Zuge der neuen Corona-Verordnung ist Sport in geschlossenen Räumen ab 04.12.2021 nur noch mit 2G Plus möglich. Damit wird zusätzlich zum Geimpft- oder Genesenenstatus ein negativer Corona-Schnelltest zum Training erforderlich. Die Landesregierung hat allerdings einige Ausnahmen für Personen mit einer "aktuellen" Vollimmunisierung festgelegt. 

Demnach sind von der Testpflicht befreit:

- Personen, die eine Booster-Impfung bekommen haben.

- Geimpfte, deren abgeschlossene Grundimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurückliegt.

- Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt.

Zudem bleiben die Ausnahmeregelungen für Schüler bis einschließlich 17 Jahren und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis + negativer Schnelltest erforderlich) bestehen. 

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